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Zusammenfassung:
Im Audiofeature EINZELTÄTER setzt sich Martie Schwesinger sich mit einem der wichtigsten Strafverfahren zu rechtem Terror in Deutschland auseinander, das seit dem großen NSU-Prozess in München stattgefunden hat: dem Verfahren um die Aufklärung des Mordes am CDU-Politiker Walter Lübcke und dem rassistischen Angriff auf Ahmed I. Von November 2020 bis zur Urteilsverkündung am 28. Januar 2021 war sie als Prozessbeobachterin live vor Ort. Das Audiofeature verfolgt das Ende der Beweisaufnahme, geht auf die Plädoyers von Bundesanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage ein und nimmt die Zuhörer:innen mit in den Gerichtssaal 165 C des Oberlandesgerichts in Frankfurt.
Inhalt: Definition – Chronologie – Ort – Prozess
Einzeltäter, der // Substantiv, männlich // Wortbedeutung: männliche Person, die eine strafbare Handlung allein, ohne die Mithilfe anderer begeht.
Am 15. Oktober 2015 informiert der Kassler Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke auf einer Bürgerversammlung im nordhessischen Lohfelden die Einwohner über die Eröffnung einer neuen Geflüchtetenunterkunft. Die Bürgerversammlung wird von rechtsextremen Pegida-Anhängern gestört, Walter Lübcke verteidigt daraufhin lautstark die Flüchtlingspolitik Angela Merkels. Am selben Abend wird ein Video der Rede Lübckes im Internet verbreitet und tritt eine deutschlandweite rechte Hasswelle gegen den CDU-Politiker los.
Am 6. Januar 2016 wird der aus dem Irak Geflüchtete Ahmed I. in der Nähe jener Flüchtlingsunterkunft von Lohfelden von einem unbekannten Täter von hinten mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt.
Am 1. Juni 2019 wird Walter Lübcke auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha aus nächster Nähe erschossen.
Eine Hautschuppe führt die Polizei zu dem bekennenden Neonazi Stephan Ernst, der den Mord gesteht und sich als alleinigen Täter benennt. Er habe Lübcke für dessen politische Haltung in der so genannten Flüchtlingskrise abstrafen wollen. Wenige Monate später zieht Ernst sein Geständnis zurück, nicht er habe Lübcke erschossen, sein Kollege Markus H. soll es gewesen sein. Wieder einige Monate später zieht Stephan Ernst auch dieses zweite Geständnis zurück: er habe geschossen, aber Markus H. sei dabei gewesen. Die Polizei ermittelt, dass sowohl Stephan Ernst als auch Markus H. nicht nur eine Jahrzehnte lang in der Neonaziszene Hessens aktiv waren, sondern dass beide auf jene Bürgerversammlung 2015 in Lohfelden anwesend waren und dass Markus H. es gewesen war, der Walter Lübckes Rede gefilmt, das Video ins Internet gestellt und unverhohlen zum Hass auf den CDU-Politiker aufgerufen hatte.
Am 16. Juni 2020 wird vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main der Prozess gegen Stephan Ernst und Markus H. eröffnet.
Am 28. Januar 2021 fällt der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main das Urteil in der Strafsache 5/2-StE-3/20-5a-3/20 gegen Stephan E. und Markus H.
Credits:
Konzept, Produktion, Fotos, Sprecherin: Marie Schwesinger
Künstlerische Mitarbeit: Fabiola Eidloth
Musik: Verde (Alessandro Cortini), Perdere (Alessandro Cortini)
Interview-Ausschnitte (22.12.2020-28.01.2021) u.a. mit: Ahmed I. (Betroffener), Alexander Hoffmann (Nebenklageanwalt von Ahmed I.), Holger Matt (Nebenklageanwalt der Familie Lübcke), Dirk Metz (Sprecher der Familie Lübcke), Gundula Fehns-Böer (Pressesprecherin der Familie Lübcke), Dieter Killmer (Vertreter der Bundesanwaltschaft), Björn Clemens (Verteidiger des Mitangeklagten Markus H.) sowie verschiedene Journalist*innen.
Danke an: Frank Angermund, Tinka Dittrich, Rupert Jaud, Julia Just, Linus Koenig, den Landungsbrücken Frankfurt, Anja Söhns vom Kulturamt Frankfurt sowie an alle Prozessbeobachter*innen, Aktivist*innen, Künstler*innen und Berichterstatter*innen für die vielen spannenden Gespräche, vor, während und nach den Prozesstagen.
Die Produktion wurde ermöglicht durch Mittel des Notfallfonds des Kulturamts Frankfurt am Main.
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